JAEG 2027 für Angestellte – Wechsel in die PKV prüfen
Der PKV-Kompass · Sonderausgabe 2027
JAEG 2027: Können Sie als Angestellter in die PKV wechseln?
Die Versicherungspflichtgrenze für besserverdienende Angestellte ändert sich 2027 erheblich. Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten.
entspricht 7.050 € monatlich
Prognosestand September 2026. Der endgültige amtliche Wert wird erst mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 festgelegt.
Sonderausgabe 2027 · Ihre Ausgangslage entscheidet
Drei Situationen, drei unterschiedliche Prüfwege
Die neue Grenze betrifft Angestellte nicht alle gleich. Entscheidend ist, ob Sie erstmals wechseln möchten, bereits privat versichert sind oder die steigende Beitragsbelastung der GKV einordnen wollen.
01 · Erstmals wechseln
Sie sind gesetzlich versichert
Für einen erstmaligen Wechsel über das Angestelltenverhältnis muss Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 2027 voraussichtlich mehr als 84.600 € betragen.
Geht Ihre Kündigung als freiwilliges GKV-Mitglied bis zum 30.09.2026 ein, ist ein PKV-Beginn zum 01.12.2026 grundsätzlich möglich.
Dann kann für Sie auch der neue Bestandsschutz greifen!Voraussetzung: Sie sind am 31.12.2026 wegen Überschreitens der JAEG versicherungsfrei und substitutiv privat krankenversichert.
02 · Bereits privat versichert
Der neue Bestandsschutz kann greifen
Waren Sie am 31. Dezember 2026 wegen Überschreitens der JAEG versicherungsfrei und substitutiv privat versichert, gilt 2027 eine besondere Schutzregel. Maßgeblich ist dann voraussichtlich eine gesonderte Grenze von 77.400 €.
03 · Beiträge vergleichen
Auch die GKV wird teurer
Die Beitragsbemessungsgrenze soll ebenfalls deutlich steigen. Dadurch können sich GKV-Höchstbeitrag und maximaler Arbeitgeberzuschuss erhöhen.
Die allgemeine JAEG und die GKV-Beitragsbemessungsgrenze werden 2027 zusätzlich um jeweils 3.600 € angehoben.
Rechengrößen, durchschnittlicher Zusatzbeitrag und Pflegewerte werden vor der Veröffentlichung nochmals amtlich geprüft.
GKV 2027 · Das ändert sich grundsätzlich
Mehr Beitrag. Höhere Eigenbeteiligung. Weniger Zahnersatz.
Die Änderungen betreffen gerade gut verdienende Angestellte. Deshalb lohnt sich jetzt der persönliche Vergleich: gesetzlich bleiben oder den Wechsel in die PKV rechtzeitig prüfen?
GKV-Gesamthöchstbeitrag 2027
inklusive Pflegeversicherung
Modell für zwei berücksichtigungsfähige Kinder unter 25 Jahren. Enthalten sind Kranken- und Pflegeversicherung. Ohne Arbeitgeberzuschuss.
Verheiratet und zwei Kinder: Liegt Ihr gesamter privater Familienbeitrag darunter?
Annahmen: Beitragsbemessungsgrenze 6.375 € monatlich, Krankenversicherung 14,6 %, angenommener Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflegeversicherung bei zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 3,35 %.
Zuzahlungen steigen
Ab 2027: 10 %, mindestens 7,50 €, höchstens 15 €. Bei stationärer Behandlung 15 € je Kalendertag.
Weniger Festzuschuss beim Zahnersatz
50 % ohne Bonus, 60 % mit fünf Jahren und 65 % mit zehn Jahren Bonusheft. Vor dem 01.01.2027 bewilligte Zuschüsse bleiben geschützt.
Ausblick 2028: Ehepartner-Zuschlag
Für bestimmte familienversicherte Ehe- oder Lebenspartner kann ein allein vom Mitglied zu tragender Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten entstehen. Ausnahme unter anderem bei mindestens einem Kind unter 12 Jahren.
Stand September 2026: Alle Beitragswerte sind vorläufige Modellrechnungen. Aktualisierung nach amtlicher Rechengrößen-Verordnung und Bekanntgabe des Zusatzbeitrags 2027.
Arbeitgeberwechsel oder Gehaltserhöhung
Wann kann Ihr Wechsel möglich werden?
Situation 01
Sie wechseln den Arbeitgeber
Liegt Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt beim neuen Arbeitgeber über der maßgeblichen JAEG, kann die Versicherungspflicht grundsätzlich bereits mit Beginn der neuen Beschäftigung entfallen.
Situation 02
Sie erhalten eine Gehaltserhöhung
Überschreiten Sie die Grenze beim bisherigen Arbeitgeber, endet die Versicherungspflicht grundsätzlich erst zum Jahresende – sofern Ihr regelmäßiges Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt.
Besonders wichtig für bereits Privatversicherte
Die höhere Grenze bedeutet nicht automatisch zurück in die GKV.
Ob der neue Bestandsschutz greift, hängt vom Versicherungsstatus am 31. Dezember 2026 und vom regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt ab. Eine Befreiung ist nicht automatisch erforderlich und sollte niemals ungeprüft beantragt werden.
Darauf achten wir bei Ihrer Einordnung
- gesetzlich oder bereits privat versichert
- Versicherungsstatus am 31. Dezember 2026
- regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt statt einer einzelnen Monatsabrechnung
- festes Gehalt, garantierte Sonderzahlungen und regelmäßig erwartbare variable Bestandteile
- Arbeitgeberwechsel oder Gehaltserhöhung
- bestehende private Krankenversicherung und aktueller Zahlbeitrag
Ihr persönlicher PKV-Kompass
Liegt Ihr Gehalt darüber oder darunter?
Mit zwei kurzen Angaben ordnen wir ein, welcher Prüfweg zu Ihrer Situation passt.