PKV für Notare und Patentanwälte

Der PKV-Kompass – Harald Reißner
Private Krankenversicherung für Notarinnen und Notare sowie Patentanwältinnen und Patentanwälte
PKV-Orientierung für Notarinnen und Notare sowie Patentanwältinnen und Patentanwälte – mit Blick auf Berufsstatus, zuständiges berufsständisches Versorgungswerk, Verantwortung und langfristige Leistungsqualität.
Unverbindliche Orientierung · deutschlandweite Online-Beratung · über 30 Jahre PKV-Erfahrung
Wer in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlt, hat im Rentenalter in der Regel keinen Anspruch auf eine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Entscheidend sind im Einzelfall der Bezug einer gesetzlichen Rente und die Erfüllung der 9/10-Vorversicherungszeit.
Worauf es bei deinem Berufsbild ankommt
Berufsstatus
Wir prüfen diesen Punkt passend zu Beruf, Status und persönlicher Situation.
Berufsständisches Versorgungswerk
Wir prüfen diesen Punkt passend zu Beruf, Status und persönlicher Situation.
Langfristige Qualität
Wir prüfen diesen Punkt passend zu Beruf, Status und persönlicher Situation.
Wichtiger Hinweis: Die konkrete Pflichtmitgliedschaft und Zuständigkeit wird immer anhand von Beruf, Kammer, Tätigkeitsort und Satzung geprüft.
Diese Fragen klären wir gemeinsam
- Welche Besonderheiten gelten für meinen konkreten Beruf?
- Wie entwickeln sich die Beiträge zur Krankenversicherung im Alter?
- Wie planen wir Familie und Einkommensschutz?
Persönlich zu den passenden Tarifen
Wir klären zuerst deinen Status und vergleichen anschließend passende Lösungen.
Persönliche PKV-Einschätzung für Notarinnen und Notare sowie Patentanwältinnen und Patentanwälte
Wir prüfen deine berufliche und wirtschaftliche Ausgangssituation, deine Anforderungen an Leistungen und Krankentagegeld sowie den passenden Beratungsweg.
Bitte keine medizinischen Unterlagen über dieses Formular übermitteln. Gesundheitsangaben klären wir anschließend über einen dafür vorgesehenen sicheren Beratungsweg.
Allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Maßgeblich sind die individuellen gesetzlichen und satzungsrechtlichen Voraussetzungen.